§ 23 – Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, normal normal Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, normal normal Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, normal normal Umweltschutz, normal normal Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit, normal normal Betriebliche und technische Kommunikation, normal normal Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, normal normal Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, normal normal Herstellen von Bauteilen und Baugruppen, normal normal Warten von Betriebsmitteln, normal normal Steuerungstechnik, normal normal Anschlagen, Sichern und Transportieren, normal normal Kundenorientierung, normal normal Planen des Fertigungsprozesses, normal normal Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen, normal normal Einrichten von Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen, normal normal Herstellen von Werkstücken, normal normal Überwachen und Optimieren von Fertigungsabläufen, normal normal Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet. normal normal normal arabic (2) Die Qualifikationen nach Absatz 1 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen: Drehautomatensysteme, normal normal Drehmaschinensysteme, normal normal Fräsmaschinensysteme, normal normal Schleifmaschinensysteme. normal normal normal arabic Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.
Kurz erklärt
- Die Berufsausbildung umfasst grundlegende Qualifikationen wie Berufsbildung, Arbeitsrecht, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz.
- Weitere Themen sind Digitalisierung, Datenschutz, Kommunikation im Betrieb und Planung der Arbeit.
- Praktische Fähigkeiten beinhalten das Herstellen und Warten von Bauteilen sowie die Bedienung von Werkzeugmaschinen.
- Die Qualifikationen sollen in bestimmten Einsatzgebieten wie Dreh- und Fräsmaschinensystemen angewendet und vertieft werden.
- Der Ausbildungsbetrieb legt das Einsatzgebiet fest, andere Bereiche sind erlaubt, wenn die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden können.